Teilzeitausbildung – so kann es funktionieren!
Grundsätzlich sind zwei Modelle umsetzbar. Bei beiden Varianten ist die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und die Ausbildungsvergütung bemisst sich prozentual an der Arbeitszeit.
Variante 1:
Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Wochenstunden (bzw. 75% der wöchentlichen Arbeitszeit).
Variante 2:
Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr. Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.